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Eingangsformel

Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder das folgende Gesetz beschlossen:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR000450976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a28acbcb287df09e4db890e7272c32b2e319e5fc468d290787aac400a6ebffcd

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