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OFDKOAufgÜbertrV

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Koblenz

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR354000002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6aa2d8d991afcf5c120fef46785241b5714f1186c73035b61ada2e19e8abf4ea

XML-Quelle beim Herausgeber

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