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ODV

Inhaltsverzeichnis

Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung

Abschnitt 1

Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§  1Geltungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2

Pflichten der Wirtschaftsakteure

§  3Hersteller
§  4Bevollmächtigte
§  5Einführer
§  6Vertreiber
§  7Eigentümer
§  8Betreiber
§  9Geltung der Pflichten des Herstellers für Einführer und Vertreiber
§ 10Sonstige Pflichten der Wirtschaftsakteure

Abschnitt 3

Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte

§ 11Konformität ortsbeweglicher Druckgeräte und Konformitätsbewertung
§ 12Neubewertung der Konformität
§ 13Allgemeine Grundsätze der Pi-Kennzeichnung
§ 14Freier Verkehr ortsbeweglicher Druckgeräte und gegenseitige Anerkennung

Abschnitt 4

Benennende Behörde und Benannte Stellen

§ 15Benennende Behörde
§ 16Benennungsverfahren
§ 17Weitere Aufgaben der Benennenden Behörde
§ 18Rechte und Pflichten der Benannten Stellen
§ 19Koordinierung der Benannten Stellen

Abschnitt 5

Marktüberwachung

§ 20Zuständigkeiten und Zusammenarbeit
§ 21Marktüberwachungsstrategie
§ 22Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 22aMaßnahmen bei der Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte
§ 23Formale Nichtkonformität

Abschnitt 6

Informations- und Meldepflichten

§ 24Meldeverfahren
§ 25Schnellinformationssystem
§ 26Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 7
Notfallverfahren
§ 27Anwendung der Notfallverfahren
§ 28Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften ortsbeweglichen Druckgeräten
§ 29Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer Benannten Stelle vorgeschrieben ist, und Maßnahmen zur Überwachung
§ 30Priorisierung von Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden
Abschnitt 8
Ordnungswidrigkeiten
§ 31Ordnungswidrigkeiten


Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 32Übergangsbestimmungen
§ 33Anerkennung der Gleichwertigkeit


Anlagen

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1)

Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 1 fallen

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2)

Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 2 fallen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.6.2025 I Nr. 147

Hinweis: Änderung durch Art. 1 V v. 6.7.2026 I Nr. 200 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR234910011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1ce765a6be063d2f86c2886356dc1e5d6b376a168a1b47dcc808cacb0342cf67

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