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WaffRGDV

§ 8Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 1.9.2020 I 1977

Sonst: Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 3 Nr. 2 V v. 1.9.2020 I 1977 ist nicht ausführbar, da diese V keine amtliche Inhaltsübersicht hat

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR176500012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3b7b367c4a27affc631377bf50c16af6e611c69897956e87b15b6e01fdd7f4a0

XML-Quelle beim Herausgeber