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NvWV

§ 7Inkrafttreten

Verordnung über ergänzende Bestimmungen zur Nutzung nicht verfügbarer Werke nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Verwertungsgesellschaftengesetz

Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0410A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a4cac0afc31be4f9b6c0d1575e4cf447e2e7f565532070dac10a3d8f412cabb5

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