NSGSylV
§ 3Schutzzweck
Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“
- 1.
- seiner charakteristischen Morphodynamik sowie der durch den Tidestrom und den Einstrom von Elbewasser geprägten Hydrodynamik,
- 2.
- einer natürlichen oder naturnahen Ausprägung artenreicher Kies-, Grobsand- und Schillgründe sowie die Entwicklung von Schlickgründen mit bohrender Bodenmegafauna,
- 3.
- der Bestände der Schweinswale, Kegelrobben, Seehunde und Seevogelarten sowie ihrer Lebensräume und der natürlichen Populationsdynamik,
- 4.
- der vielfältigen, artenreichen und eng miteinander vernetzten Benthoslebensgemeinschaften im zentral-westlichen Bereich des Schutzgebietes (Unterbereich Ia), der durch eine besondere ökologische Verzahnung von Riffen, Grob- und Mittelsanden gekennzeichnet ist, und nicht oder sehr wenig durch menschliche Nutzungen beeinflusster Benthoslebensgemeinschaften im Bereich der Amrumbank (Unterbereich Ib) sowie
- 5.
- der Funktion für die Vernetzung der benthischen Lebensgemeinschaften in der Deutschen Bucht.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 4.12.2024 I Nr. 397
Sonst: Ersetzt V 791-8-3 v, 15.9.2005 I 2782 (NatSGÖDeuBuchtV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR342300017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0cd3450adb697835848af88dc80594a611dfb0f3a8fe31019a87b7c764739657