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NSGFmbV

§ 9Inkrafttreten

Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fehmarnbelt“

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR340500017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7dbcb9f416c79c7a6e3d9a81369e0bf33e07e75698d7564b917f92af50b8f612

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