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Allgemeine Hinweise

Gesetz Nr. 22 zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Partielles Recht für Bayern:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BYNR001820946

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8f76e354a766f1b73cda7317978d08611d39f5efeb6e2add218254a306920ef6

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