NatSGVessertalV
§ 3Schutzzweck
- 1.
- die charakteristischen Lebensgemeinschaften des gesamten Standortmosaiks mit ihrer Artenvielfalt zu erhalten,
- 2.
- die historischen Nutzungsformen der zweischürigen Mähwiesen und kleinflächigen Weiden zu erhalten oder wiederherzustellen,
- 3.
- die natürlichen und naturnahen Wälder zu erhalten sowie standortfremde Forstbestände in naturnahe Wälder umzuwandeln,
- 4.
- die Hochmoore zu erhalten und zu entwickeln,
- 5.
- die Fließ- und Standgewässer zu erhalten und zu entwickeln,
- 6.
- Freilandforschungen sowie Studien- und Demonstrationsmöglichkeiten, insbesondere für das Programm "Der Mensch und die Biosphäre" der UNESCO im Rahmen eines seit 1979 anerkannten Biosphärenreservates, soweit sie mit dem Schutzzweck übereinstimmen, zu ermöglichen,
- 7.
- die Teile der harmonischen Kulturlandschaft für landschaftsökologisch vertretbare Formen der Bildung und Erholung zu erschließen und zu sichern.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR514750990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aa5f9030a1e9e931e029adfb272bdc1f804a6e068c5fbdf963adf9086211e6c9