NatSGSpreewV
§ 2Flächenbeschreibung und Abgrenzung
- 1.
- Straßenmitte am nördlichen Ortsausgang Neuendorf am See,
- 2.
- Straßenmitte der den Neuendorfer See umgehenden Straße in nördlicher Richtung bis zur Kreisgrenze Lübben-Beeskow,
- 3.
- Kreisgrenze der Kreise Lübben und Beeskow in östlicher Richtung zum westlichen Ufer des südlichen Spreealtarmes nördlich Pretschen,
- 4.
- Kreisgrenze in südliche Richtung folgend bis einschließlich Weg südlich des Spreedammes,
- 5.
- Weg in östlicher Richtung bis Einmündung des Waldweges aus südlicher Richtung,
- 6.
- einschließlich Waldweg in südliche Richtung bis Ortseingang Pretschen,
- 7.
- einschließlich Straße innerhalb der Ortslage bis zum Dorfanger,
- 8.
- einschließlich Straße in südöstliche Richtung bis Abzweig der Straße nach Kuschkow in südwestliche Richtung,
- 9.
- Straße einschließend in Richtung Kuschkow bis Ortsausgang, Straße in westliche Richtung bis Dorfanger F 179,
- 10.
- Dorfanger südlich Straße nach Dürrenhofe bis Abzweig des Feldweges in Richtung Schlepzig ca. 1 km südlich F 179,
- 11.
- Weg einschließend bis zur Mitte der Straßeneinmündung Schlepzig-Neu Lübbenau,
- 12.
- Mitte der Straße zum Ortskern Schlepzig,
- 13.
- Mitte der südöstlich aus Schlepzig führenden Straße über Börnichen zur F 87,
- 14.
- Straßenmitte der F 87 in südwestliche Richtung bis zur Einmündung der F 320 in Lübben,
- 15.
- Feldweg einschließend an der Stromversorgungsleitung in südöstliche Richtung nach Byhlen,
- 16.
- ab Kreuzung in Byhlen einschließend in südliche Richtung bis Ortsausgang,
- 17.
- anschließenden Feldweg einschließend in südliche Richtung bis östlichen Ortsrand Byhleguhre,
- 18.
- einschließend Straße als Verlängerung des Feldweges in südliche Richtung,
- 19.
- Straßenverbindung über Neu Byhleguhre und Saccassne nach Schmogrow,
- 20.
- ab Straßenkreuzung in Schmogrow Straße einschließend in östliche Richtung bis Straßenkreuzung in Fehrow,
- 21.
- Straße einschließend in südliche Richtung über Striesow einschließlich des Dorfangers in Briesen,
- 22.
- Straße über Guhrow, Ruben, Papitz und Kunersdorf zum Bahnübergang des Bahnhofs Papitz,
- 23.
- Bahndamm einschließend entlang der Bahnstrecke Görlitz-Berlin über Vetschau bis Bahnübergang Göritzer Mühle,
- 24.
- Straße einschließend in südwestliche Richtung bis zur F 115,
- 25.
- Straßenmitte der F 115 in nordwestliche Richtung über Lübbenau und Ragow bis zur Einmündung des Feldweges nach Neuendorf ca. 300 m nördlich Ortsausgang Ragow,
- 26.
- Feldweg einschließend bis zur F 87 in Neuendorf,
- 27.
- Straßenmitte der F 87 in nordöstliche Richtung bis Bahnübergang der Strecke Görlitz-Berlin südwestlich Lübben,
- 28.
- Bahndamm einschließend nordwestliche Richtung bis Bahnübergang Groß Lubolz,
- 29.
- Straßenmitte der Dorfstraße in nördliche Richtung bis ca. 200 m nördlich der Kirche einmündenden Straße aus nordwestlicher Richtung,
- 30.
- Straße einschließend in westliche Richtung bis Ortsausgang,
- 31.
- anschließenden Wiesen-Wald-Weg einschließend in nördliche Richtung bis zum Bugkgraben,
- 32.
- einschließend der F 320 in östliche Richtung über Radensdorf und Straupitz bis Butzen,
- 33.
- einschließend Waldweg entlang der Gemarkungsgrenze in nordwestliche Richtung bis zur Landstraße Schönewalde-Krausnick,
- 34.
- einschließlich Landstraße bis zur Einmündung der Straße aus Richtung Brand in der Ortslage Krausnick,
- 35.
- einschließend Straße in westliche Richtung nach Brand bis Waldgestell Forstabteilungsgrenze 368/375,
- 36.
- einschließend Waldweg Forstabteilungsgrenze 368/375 in nördliche Richtung bis Forstabteilungsgrenze 393/397,
- 37.
- einschließend Waldweg in westliche Richtung bis Kreisgrenze Lübben-Königs Wusterhausen,
- 38.
- Kreisgrenze in nördliche Richtung, nördlich den Köthener See umführend, bis Uferweg nach Neuköthen,
- 39.
- einschließend Uferweg Neuköthen bis Ortslage,
- 40.
- Weg durch Neuköthen bis Dahme-Umflutkanal in östlicher Richtung folgend,
- 41.
- Dahme-Umflutkanal querend, der 20 kV-Leitung nordöstlich folgend bis Einmündung Zufahrtsweg Försterei Klein Wasserburg,
- 42.
- Zufahrtsweg Försterei Klein Wasserburg einschließend nordwestlich folgend bis F 179,
- 43.
- F 179 einschließend südöstlich bis Abzweig Straße Neuendorf,
- 44.
- Straßenmitte der Straße Richtung Neuendorf bis nördlich einmündender Wiesenweg bis ca. 750 m vor der Ortslage Neuendorf,
- 45.
- entlang der hier beginnenden Gemarkungsgrenze, Neuendorf nördlich umführend zur Straße am Ortsausgang in östliche Richtung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR514730990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8fad709104586f5d748b0bb4987b2a66601123d5a8d672085a5d576637ca09fa