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NatSGSpreewV

§ 12Schlußbestimmungen

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald"

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR514730990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8fad709104586f5d748b0bb4987b2a66601123d5a8d672085a5d576637ca09fa

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