NatSGSORügenV
§ 8
- 1.
- die Durchführung der Vorschriften
- a)
- zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutzzweck des Biosphärenreservates (§ 3) zu vereinbaren ist oder
- b)
- zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder
- 2.
- überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.
Stand: Geändert durch § 10 Satz 2 V v. 24.6.1997 I 1542
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR514710990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2cd5e9d006c62ee4dfb96b4d84450fac850244a117f46239c2456c6668a2f1e3