NatPMüritzV
§ 8Befreiungen
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark"
- 1.
- die Durchführung der Vorschrift
- a)
- zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutzzweck des Nationalparkes (§ 3) zu vereinbaren ist oder
- b)
- zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder
- 2.
- überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Befreiung erfordern.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR514680990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0ba4c8677531f9f7c2b5077c178458b51cafb7c2b132f93097f739040523c515