NatPMüritzV
§ 3Schutzzweck
Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes "Müritz-Nationalpark"
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- die ungestörte Waldentwicklung im größten Teil des Gebietes,
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- der Erhalt von Feuchtbiotopen,
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- die Wiederherstellung eines natürlichen Wasserhaushaltes zur Regenerierung der zahlreichen Moore,
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- Der Erhalt der Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren,
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- der Erhalt von Großvogelpopulationen und von Pflanzenarten extensiv bewirtschafteter Weiden,
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- die Ermöglichung großflächiger, ungestörter Sukzessionen auf den derzeitigen Truppenübungsplätzen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR514680990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0ba4c8677531f9f7c2b5077c178458b51cafb7c2b132f93097f739040523c515