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NATOVorRV

Schlußformel

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Nordatlantikvertrags-Organisation, die nationalen Vertreter, das internationale Personal und die für die Organisation tätigen Sachverständigen

Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Auswärtigen
Der Bundesminister der Finanzen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201170958

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a9e6bf8b9459596af112c51fbaecafc67721908d164881da1bbbf1a7ecc301c7

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