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NachwG

§ 6Unabdingbarkeit

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 50 G v. 23.10.2024 I Nr. 323

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR094610995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 92f1b2f5aecccde881bc59a90efccf424869258744e1a12c130a59cc2bf6e4d4

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