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NachhG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.6.2017 +++)

Das G wurde als Artikel 8 des G v. 27.1.2017 I 114 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 10 dieses G an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt (zum Inkrafttreten vgl. Standangabe).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 2 durch Art. 4 Abs. 3 G v. 5.5.2017 I 1074

Sonst: Das G ist gem. Bek. v. 16.6.2017 I 1676 am 16.6.2017 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012700017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 423f53a749993db2f62fad6469415b29bcc4c6b33242a098c979aaaf3c6a214f

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