Zum Gesetzesinhalt

MV

1. Teil Allgemeine Vorschriften

Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 14.1.2025 I Nr. 14

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR155400993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 26ffde89894d2417854dbd290558e1224db07927f5f0148f9c8ec2397e2df284

XML-Quelle beim Herausgeber