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§ 7Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Technik und Gestaltung,
- 2.
- Auftragsabwicklung,
- 3.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- Technik und GestaltungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, anwendungstechnische und gestalterische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Maler- und Lackiererbetrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis m aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Informationen für den Auftragsabwicklungsprozess eines Kundenauftrages beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung physikalischer, chemischer und biologischer Faktoren sowie der berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen,
- b)
- Verfahren zur Oberflächenerstellung, -behandlung und -gestaltung, insbesondere unter Berücksichtigung der Untergrundbeschaffenheit und von Gestaltungsaspekten, beschreiben und bewerten,
- c)
- Maßnahmen, Methoden und Alternativen der Instandsetzung und Instandhaltung darstellen und auswählen,
- d)
- Lösungen zur Durchführung von Restaurierungsarbeiten entwickeln, bewerten und korrigieren,
- e)
- werkstoffgerechten und anwendungsbezogenen Einsatz von Anlagen, Maschinen, Werkzeugen und Geräten beurteilen und bewerten,
- f)
- Anwendung von Messsystemen, -geräten und -methoden sowie von physikalischen und chemischen Mess- und Analysetechniken beschreiben und bewerten,
- g)
- Arten, Eigenschaften und Verhalten zu verarbeitender Werk- und Hilfsstoffe unterscheiden und Verwendungszwecken zuordnen, Prüfmethoden darstellen,
- h)
- Gestaltungs-, Imitations-, Mal- und Sondertechniken beschreiben und beurteilen,
- i)
- Sicherheits- und Kennzeichnungsfarben für Leit- und Orientierungssysteme auswählen und zuordnen,
- j)
- Farbvorschläge unter Berücksichtigung der Farbenlehre und lichttechnischer Aspekte erarbeiten, bewerten und korrigieren; farbsymbolische und farbpsychologische Grundlagen beschreiben,
- k)
- objekt- und funktionsgerechte Farbpläne erstellen, Stilepochen und objektspezifische Besonderheiten bestimmen und bei Konzeptionserstellung berücksichtigen,
- l)
- Formanalysen durchführen, Lösungen für die Integration von Form und Fläche erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- m)
- auf der Grundlage berufsbezogener rechtlicher Vorschriften und technischer Normen Gesamtkonzepte mit Texten, Symbolen und Werbezeichen planen, darstellen und beurteilen;
- 2.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,
- c)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Be- und Verarbeitungstechnik, des Einsatzes von Material, Geräten und Personal bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- d)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,
- e)
- Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- f)
- Unteraufträge vergeben und abwickeln,
- g)
- Mängel- und Schadensaufnahme an Bauwerken, Bauteilen, Bauelementen sowie an Anlagen und deren Komponenten oder an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen durchführen und darstellen, Instandsetzungsalternativen aufzeigen und begründen sowie die erforderliche Abwicklung festlegen,
- h)
- Mengen ermitteln und berechnen; Vor- und Nachkalkulation durchführen;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- d)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- e)
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; den Zusammenhang zwischen Personalverwaltung sowie Personalführung und -entwicklung darstellen,
- f)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- g)
- Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
- h)
- betriebliches Formularwesen, insbesondere Baustellen- und Werkstattdokumentationen, erarbeiten und darstellen,
- i)
- Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation darstellen und beurteilen.
- 1.
- ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Handlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 45 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR165900005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 79e39babc8c6b19cb811e4af975abf33106790261cb90cd289218cfa5116f5e8