MtDFmEloAufklVDV
§ 19Bestandteile des Vorbereitungsdienstes; Ausbildungsabschnitte
- 1.
- einer fachtheoretischen Ausbildung und
- 2.
- einer berufspraktischen Ausbildung.
- 1.
- Lehrgang „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“,
- 2.
- Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I“,
- 3.
- Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“,
- 4.
- Lehrgang „Elektronische Kampfführung Grundlagen der Sprechfunkaufklärung“,
- 5.
- Lehrgang „Informationstechnische Systeme der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“,
- 6.
- Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der elektronischen Aufklärung“,
- 7.
- Lehrgang „Elektronische Kampfführung – Grundlagen der Tastfunkaufklärung“,
- 8.
- Lehrgang „Informationssysteme und Informationsgewinnung“,
- 9.
- Lehrgang „Grundlagen der Auswertung der Fernmeldeaufklärung“,
- 10.
- Lehrgang „Technische Aufklärung“ und
- 11.
- Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung“.
- 1.
- berufspraktische Fremdsprachenausbildung und
- 2.
- praktische Ausbildung.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 27 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Sonst: Ersetzt V 2030-7-14-1 v. 20.2.2002 I 935 (LAP-mDFm/EloAufklBundV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007900021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16ee876e9f0b5dc53feeb2ca7a7039f6ae72dd9064eb06e9873b1df6e94f694b