MtDFmEloAufklVDV
§ 17Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- 1.
- erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat,
- 2.
- nach amtsärztlichem Gutachten die gesundheitlichen Anforderungen des mittleren technischen Verwaltungsdienstes des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung erfüllt,
- 3.
- als Bewerberin oder Bewerber für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- a)
- erklärt, auch für Einsätze und Übungen außerhalb des Bundesgebiets zur Verfügung zu stehen, sowie
- b)
- mindestens einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden ist und für wen eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen mindestens eingeleitet worden ist,
- 4.
- als Bewerberin oder Bewerber für den Bundesnachrichtendienst einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen unterzogen worden ist.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 27 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Sonst: Ersetzt V 2030-7-14-1 v. 20.2.2002 I 935 (LAP-mDFm/EloAufklBundV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007900021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16ee876e9f0b5dc53feeb2ca7a7039f6ae72dd9064eb06e9873b1df6e94f694b