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MsV

Inhaltsübersicht

Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§  1Gegenstand
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Einfache Mietspiegel
§  3Erstellung und Anpassung
§  4Dokumentation
§  5Veröffentlichung
Abschnitt 3
Qualifizierte Mietspiegel
§  6Allgemeine Anforderungen
Unterabschnitt 1
Erstellung des qualifizierten Mietspiegels
§  7Methoden
§  8Datengrundlagen
§  9Bruttostichprobe
§ 10Nettostichprobe
§ 11Stichprobenumfang
§ 12Datenaufbereitung
§ 13Datenauswertung bei der Tabellenanalyse
§ 14Datenauswertung bei der Regressionsanalyse
§ 15Bestimmung und Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Tabellenanalyse
§ 16Bestimmung und Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Regressionsanalyse
Unterabschnitt 2
Inhalt des qualifizierten Mietspiegels
§ 17Art der Wohnungen
§ 18Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnungen
§ 19Wohnlagen
Unterabschnitt 3
Dokumentation und
Veröffentlichung des qualifizierten Mietspiegels
§ 20Dokumentation
§ 21Veröffentlichung
Unterabschnitt 4
Anpassung des qualifizierten Mietspiegels
§ 22Anpassung mittels Index
§ 23Anpassung mittels Stichprobe
Abschnitt 4
Schlussvorschrift
§ 24Inkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR477900021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aeb2b31e5302fdd4a54edbd58542c2088cf25487787abab5cc5876a891ca155f

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