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MSAG

Art 1

Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Dem in Den Haag am 22. Oktober 1968 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.1.2013 I 101

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR202170971

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 484e8d592d7d755bce43e85978bedde8a846ce8256cba659049f6e65cb51c822

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