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MPhG

Abschnitt 2 Ausbildung als Masseur und medizinischer Bademeister

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8z3 G v. 12.12.2023 I Nr. 359

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108400994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e16cf179c251433c856dfd2e409c3842e4fab54d632adb74f5efede7e8a15ff

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