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MPAV

Anlage 3(weggefallen)

Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 14.2.2025 I Nr. 38

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122710014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1efd8bd03045409cd5c3efbfcf1e8c8d6b1d2b57a94b2bcc05e44e79c8de2818

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