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MoselSchAbgT 2002

Allgemeine Hinweise

Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Entsprechend § 3 Abs. 2 G 114-2 v. 10.7.1958 I 437 nur mit der Überschrift aufgenommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR501900002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ed273f226eb94cb9639dd7b8e73f02f1f6a7e345d65bacf13608e95b07622c08

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