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MoselSchAbgT2002ABest

Allgemeine Hinweise

Ausführungsbestimmungen zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence)

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Überschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 I 437 114-2 nur mit der Überschrift aufgenommen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR546100002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d70d153538917757afd460bce7917ef164a0307a258b980cd40662407bb3c8e

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