Zum Gesetzesinhalt

MORVorschrÄndG

§ 2

Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften

Auf Sachverhalte, die vor dem 28. November 1997 entstanden sind, sind die in § 1 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR274509997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d668b521717c96c306f9fd85991ee3a142b11276df638ca70b084736dde6ee19

XML-Quelle beim Herausgeber