MntZollDVDV
§ 34Prüfungsakte, Einsichtnahme
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
- 1.
- die Klausuren der Zwischenprüfung,
- 2.
- eine Ausfertigung des Zwischenprüfungszeugnisses und eine Ausfertigung des Bescheides über das Bestehen oder Nichtbestehen der Zwischenprüfung,
- 3.
- die Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,
- 4.
- eine Ausfertigung des Zeugnisses über die fachtheoretische Ausbildung,
- 5.
- die Klausuren der schriftlichen Abschlussprüfung,
- 6.
- die Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Abschlussprüfung,
- 7.
- eine Ausfertigung des Abschlusszeugnisses,
- 8.
- eine Ausfertigung des Bescheides über das Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung sowie
- 9.
- die Ausbildungsakte.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 19 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Sonst: Ersetzt V 2030-7-7-1 v. 20.7.2001 I 1682 (LAP-MDZollV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR117910017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e3fefa86be649bf1c08ed4c59468a62be7c30783b00ed62887d4b01e6b32c68f