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ML/ElbeSKanalSchlBetrZV

§ 1

Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten am Mittellandkanal und Elbe-Seitenkanal

Die Betriebszeiten der Schleusen am Mittellandkanal, seinen Zweigkanälen und am Elbe-Seitenkanal werden wie folgt festgesetzt:

1.Mittellandkanal
1.1Schleusen Anderten und Sülfeld
1.1.1Schleuse Anderten:
an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 7.00 bis 12.30 Uhr
am Neujahrstag, an den Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe
1.1.2Schleuse Sülfeld:
an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 17.30 Uhr
am 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhr
am Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe
1.2Zweigkanäle nach Osnabrück und Hildesheim:
Schleusen Hollage, Haste und Bolzum:
montagsvon 5.00 bis 20.00 Uhr
dienstags bis freitagsvon 6.00 bis 20.00 Uhr
sonnabends, außer vor Ostern und Pfingsten und außer am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 16.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 6.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe
1.3Abstiegskanal Nord zur Weser Schachtschleuse Minden:
an Werktagen einschließlich Fronleichnam und Allerheiligenvon 5.00 bis 21.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagenvon 8.00 bis 11.00 Uhr
am Neujahrstag, an beiden Oster- und Pfingstsonntagen, am 1. Mai und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe
1.4Abstiegskanal Süd zur Weser Ober- und Unterschleuse:
montags bis freitagsvon 7.30 bis 16.00 Uhr
sonnabends sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 8.00 bis 12.00 Uhr
an Sonn- und FeiertagenBetriebsruhe
1.5Abstiegskanal nach Hannover-Linden
Hafenschleuse Linden:
montagsvon 5.00 bis 19.00 Uhr
dienstags bis freitagsvon 6.00 bis 19.00 Uhr
sonnabendsvon 6.00 bis 12.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe
1.6Zweigkanal nach Salzgitter
Schleusen Wedtlenstedt und Üfingen:
an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr
an den Sonnabenden vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember, wenn diese Tage auf einen Werktag fallenvon 5.00 bis 13.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen FeiertagenBetriebsruhe
2.Elbe-Seitenkanal
Schleuse Uelzen und Schiffshebewerk Lüneburg:
an Werktagenvon 5.00 bis 21.00 Uhr
an Sonn- und gesetzlichen Feietagenvon 8.00 bis 17.30 Uhr
am 24. und 31. Dezembervon 5.00 bis 12.00 Uhr
am Neujahrstag und an beiden WeihnachtsfeiertagenBetriebsruhe
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR707382991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 048766b420347f5a0824d33540335c0b1cef3b49a1164f49b37f08f0d896f422

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