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MinNettoV 2004

§ 2

Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz für das Jahr 2004

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR311400003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 030b9292d39b2846c7029e3d34167634d7aef028bb1f236636ae993cc601bbcf

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