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MilzbRbV

Abschnitt 6 Schlußvorschriften

Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 31.3.2020 I 752

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011720991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 50bb4e1c2db44b7e4ec6d36369a69f9a48d410141e141b58f128723b011ba5ec

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