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MiLoV5

§ 1Höhe des Mindestlohns

Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn beträgt
1.ab 1. Januar 202613,90 Euro brutto je Zeitstunde,
2.ab 1. Januar 202714,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR10C0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2fd00b9ba262f8baf760bc5af9f5f547e18bb6be3936ca5ba80fa4f40f300439

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