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MilchSonMaßG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Durchführung von Sondermaßnahmen der Europäischen Union im Milchmarktbereich

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 24.12.2016 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 20.12.2016 I 3045 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Abs. 1 dieses G am 24.12.2016 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR304510016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6a8ae7daaad799fadd7dc320c95c8a5db987e2308086e949d8e0ae19b5d7d31

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