MilchSonMaßG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Durchführung von Sondermaßnahmen der Europäischen Union im Milchmarktbereich
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 24.12.2016 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 20.12.2016 I 3045 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 5 Abs. 1 dieses G am 24.12.2016 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR304510016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a6a8ae7daaad799fadd7dc320c95c8a5db987e2308086e949d8e0ae19b5d7d31