MilchLAusbV
§ 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Arbeitsabläufe vorbereiten und organisieren; im Team und kundenorientiert arbeiten,
- 2.
- Arbeitsgeräte und -mittel unter Berücksichtigung rationeller Energie- und Materialverwendung wirtschaftlich einsetzen, pflegen und warten,
- 3.
- Laborbedarf beschaffen, kontrollieren und lagern,
- 4.
- Lebensmittelsicherheitssysteme anwenden und Hygienemaßnahmen durchführen, kontrollieren und beurteilen,
- 5.
- Qualitätssicherungssysteme anwenden,
- 6.
- Be- und Verarbeiten von Milch und Milchprodukten überwachen,
- 7.
- Proben entnehmen und zur Untersuchung vorbereiten,
- 8.
- chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungsverfahren anwenden, dokumentieren und für die Qualitätsbeurteilung heranziehen,
- 9.
- sensorische Prüfungen durchführen und Ergebnisse bewerten,
- 10.
- Informations- und Kommunikationstechniken anwenden,
- 11.
- Labordateninformationsmanagementsysteme anwenden;
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR140500013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0f65a19add58c1929384c44c81709a7917f3b516a2ccc80edaed94710658954c