MFBAProMediaFPrV
§ 1Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
- 1.
- Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen kann,
- 2.
- sich einstellen kann auf
- a)
- Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion,
- b)
- neue Strukturen der Arbeitsorganisation und
- c)
- neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements sowie
- 3.
- den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten kann.
- 1.
- Bewerten, Organisieren, Steuern und Optimieren vernetzter Prozesse zur Herstellung von Print-, Digital- und intermedialen Medienprodukten; Mitwirken bei der Entwicklung innovativer Print- und Digitalmedienprodukte; Vorbereiten von Investitionsentscheidungen; Planen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes;
- 2.
- Beurteilen, Planen und Optimieren von Gestaltungs- und Produktionsprozessen der Print- und Digitalmedienproduktion unter Berücksichtigung intermedialer Gesichtspunkte; Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln; Beurteilen von Produktionsergebnissen; Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen;
- 3.
- Entwickeln und Realisieren von Vertriebsstrategien; Beraten von Kunden; Einleiten von Maßnahmen zur Sicherstellung definierter Qualitätsziele; Vor- und Nachbereiten sowie Begleiten von Audits; Beachten rechtlicher Vorschriften;
- 4.
- Planen, Erfassen und Beurteilen von Maßnahmen zum bewussten Umgang mit Ressourcen; Anwenden von Kalkulationsverfahren und Methoden der Zeitwirtschaft; Überwachen und Einhalten von Budgets und Projektkosten; Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung;
- 5.
- Ermitteln des Personalbedarfs, Sicherstellen des Personaleinsatzes und einer systematischen Personalentwicklung; Einschätzen der Entwicklungspotenziale von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; Festlegen und Umsetzen von Qualifizierungsmaßnahmen; Verantworten der betrieblichen Ausbildung.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-63 v. 27.11.2019 I 1963 (MFFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR296500020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 488334fc78f9f785d0805f72585c82fa9c99c9e403ec835d5641d1563556c48a