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Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 26.5.1999 I 1099
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR101000997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a9ab70f51a2cbc52dba791c433644ef6e04ffd8026a5ef8916bb475a4f0e372