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MetallbInstrmMAusbV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallblasinstrumentenmacher/zur Metallblasinstrumentenmacherin

Fußnoten und Hinweise der Quelle

(+++ Textnachweis ab: 1.8.1997 +++)

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 26.5.1999 I 1099

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101000997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a9ab70f51a2cbc52dba791c433644ef6e04ffd8026a5ef8916bb475a4f0e372

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