MedienKfmAusbV
§ 9Abschlussprüfung
- 1.
- Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen,
- 2.
- Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle,
- 3.
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 4.
- Fallbezogenes Fachgespräch.
- 1.
- im Prüfungsbereich Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen:In höchstens 150 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten:
- a)
- Produkte und Dienstleistungen in der Medienwirtschaft,
- b)
- Herstellungsprozess,
- c)
- Marketing und Verkauf
bearbeiten und dabei zeigen, dass er in diesem Zusammenhang Produkte und Dienstleistungen auswählen und unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen Marketingmaßnahmen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln und umsetzen kann; - 2.
- im Prüfungsbereich Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle:In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den folgenden Gebieten:
- a)
- Geschäftsprozesse und Arbeitsgestaltung,
- b)
- Einkauf von Arbeits- und Produktionsmitteln sowie Dienstleistungen,
- c)
- Rechnungswesen,
- d)
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
bearbeiten und dabei zeigen, dass er Leistungserstellungen kaufmännisch beurteilen, Ergebnisse kontrollieren und daraus Schlussfolgerungen ableiten sowie wirtschaftlich handeln kann; - 3.
- im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:In höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen kann;
- 4.
- im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgesprächs anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er Aufgabenstellungen analysieren, Lösungsvorschläge erarbeiten und diese situationsbezogen präsentieren sowie kundenorientiert kommunizieren kann. Bei der Aufgabenstellung ist der betriebliche Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend ausgebildet wurde, zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist nach der Wahl der Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 20 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
| 1. | Produktentwicklungsprozess und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen | 40 Prozent, |
| 2. | Arbeitsorganisation und kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 20 Prozent, |
| 3. | Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent, |
| 4. | Fallbezogenes Fachgespräch | 30 Prozent. |
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR079800006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf6c7e368f24aa1b918d8e8e8c27e327e551342aea498c4c35e299e8a5fb1963