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MedaillenV

Anlage(zu § 1 Nr. 1) Erscheinungsbild des Euro-Zeichens

Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Münzstücken zum Schutz deutscher Euro-Gedenkmünzen



Abbildung aus der Gesetzesquelle

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR311700005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c0ddc2d1237869fcb5a6a66261d808627d7725dcc5623a4ce074bdb130a7e1b

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