Zum Gesetzesinhalt

MautVvfV

§ 1Anwendungsbereich

Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz

Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen den für die Erhebung einer Maut in Bund und Ländern zuständigen Behörden und registrierten Anbietern mautdienstbezogener Leistungen nach den §§ 28 bis 30 des Mautsystemgesetzes.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 28.9.2021 I 4619

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR185500016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5808dd19c05c5a728f1dc1987eec13c62df59ddc8a7070e86b36db8d59aeef42

XML-Quelle beim Herausgeber