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Anlage 2(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation - Zeitliche Gliederung -

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/zur Kauffrau für Marketingkommunikation

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 816 - 817)
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,
2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
2.3
Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,
2.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
3.1
Kommunikation, Lernziele a bis c,
3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
3.3
Kundenbeziehungen, Lernziel a,
4.3
Markenführung, Lernziel a,
5.1
Briefing, Lernziele a und b,
6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel a,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
1.3
Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5
Umweltschutz,
7.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,
7.2
Controlling, Lernziel a,
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
2.1
Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
2.4
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c und d,
3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
4.1
Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele a und b,
4.2
Zielgruppen, Lernziele a und b,
4.3
Markenführung, Lernziel b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
2.2
Projektorganisation, Lernziel a,
2.3
Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b,
3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b,
5.1
Briefing, Lernziele c und d,
5.2
Konzeptionierung, Lernziel a,
5.3
Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziel a,
5.5
Rechte und Lizenzen
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
3.3
Kundenbeziehungen, Lernziel b,
6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziele b und c,
6.2
Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,
6.3
Medieneinsatz, Lernziele a und b,
6.4
Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziel a,
7.1
Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel c,
7.2
Controlling, Lernziel b,
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
3.4
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
4.1
Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele c und d,
4.2
Zielgruppen, Lernziel c,
4.3
Markenführung, Lernziele c und d,
4.4
Budgetplanung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
2.2
Projektorganisation, Lernziel b,
3.1
Kommunikation, Lernziele d und e,
3.2
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
3.3
Kundenbeziehungen, Lernziele c und d,
5.2
Konzeptionierung, Lernziele b bis e,
5.3
Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziele b und c,
5.4
Feinplanung des Medieneinsatzes
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
6.1
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel d,
6.3
Medieneinsatz, Lernziel c,
6.4
Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziele b bis d,
7.2
Controlling, Lernziele c und d,
zu vermitteln.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

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Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR080800006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 905aec269cef392196108aa92b6a688f39e92d27d0df869de94667a32a378eaa

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