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MarkenG§8Bek 99-07

(XXXX)

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen der
"Ramsar CONVENTION ON WETLANDS" (Anlage)
von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1095).
Bundesministerium der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR163300999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e8b320dd84b22740d161aa8edbdf0c55edc27a715f95868cb96926d227c2955

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