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MarkenG§8Bek 99-07-20

Anlage 1

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Fundstelle: BGBl. I 1999, 1724)
Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Marokko
Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR172310999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 292030068ea785c9d1e266f30094e57d5b430d32520b95b43e8535ff5723f329

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