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MarkenG§8Bek 98-11

(XXXX)

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1827), wird bekanntgemacht, daß die in der Bekanntmachung vom 7. September 1981 (BGBl. I S. 940) angegebene Bezeichnung sowie die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation durch den in der Anlage wiedergegebenen Namen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Mobilfunksatelliten-Organisation ersetzt worden sind. Sie sind damit von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 23. September 1998 (BGBl. I S. 3156).
Bundesministerium der Justiz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR353800998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9fd22b532f95ecdeb9ab8bd535c17190965bc1e0262f2756e417fd1a282acecb

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