MarkenG§8Bek 96-08
Anlage 1
Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes
(... nicht darstellbare Abbildung)
Prüfzeichen NEMKO, das die Übereinstimmung elektrischer Geräte mit nationalen Sicherheitsnormen bescheinigt
(... nicht darstellbare Abbildung)
Das Prüfzeichen besteht aus dem Großbuchstaben N in einem Kreis in den oben angegebenen Abmessungen. Es kann in beliebiger Farbe erscheinen und auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR135800996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf0b79d0434ef5ff665379bb53e6a32165d40007b4984a361a219f27ffb76059