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MarkenG§8Bek 96-08

Anlage 1

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

(Fundstelle: BGBl I 1996, 1359)
Amtliches Prüf- und Gewährzeichen des Königreichs Norwegen für die Sicherheit elektrischer Geräte

(... nicht darstellbare Abbildung)

Prüfzeichen NEMKO, das die Übereinstimmung elektrischer Geräte mit nationalen Sicherheitsnormen bescheinigt

(... nicht darstellbare Abbildung)

Das Prüfzeichen besteht aus dem Großbuchstaben N in einem Kreis in den oben angegebenen Abmessungen. Es kann in beliebiger Farbe erscheinen und auf dem Gerät mittels Etikett, Gravur oder Abdruck angebracht oder auf der Verpackung oder den dazugehörigen Unterlagen aufgedruckt werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR135800996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bf0b79d0434ef5ff665379bb53e6a32165d40007b4984a361a219f27ffb76059

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