12. MalerArbbV
§ 1Zwingende Arbeitsbedingungen
Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk
Aufh: Die V tritt gem. § 2 dieser V mit Ablauf des 30.6.2027 außer Kraft
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0B30A0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8a17c222f1d36093250f9f33032b605728ca335e4adcbdc7ad886ec275375966
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 101 SGB 3Saison-Kurzarbeitergeld
„… ilung nach dem fachlichen Geltungsbereich des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt.“