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MaisPflSchMV

Anlage 2(zu den §§ 2 und 3 Absatz 2) Wirkstoffe

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut

(Fundstelle: BAnz 2009, 520)
1 Methiocarb
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 27.6.2013 I 1953

Sonst: Diese V tritt gem. § 7 Abs. 2 am 12.8.2009 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird. § 7 Abs. 2 aufgeh. durch Art. 1 Nr. 3 V v. 29.7.2009 I 2341; dadurch ist die Geltung dieser V über den 12.8.2009 hinaus verlängert worden.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR502300009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4014d88a6aae7043264084b5ab234ebbfcd5c0793cf091f1982e74ee730b086e

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