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Münz5EuroBek 2024-02-20/3

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Hainschwebfliege“)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 88, S. 2)
Die Bildseite zeigt eine Hainschwebfliege, die sich einer Blüte nähert und im Begriff ist, auf dieser zu landen und zu fressen. Das Insekt ist zentral ins Münzrund gesetzt und wird in schräger Aufsicht gezeigt. Die Farbigkeit ist eher zurückhaltend; die Flügel werden transparent dargestellt. Die Umschrift „HAINSCHWEBFLIEGE“ ist in klaren Versalien gehalten.Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2024“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „F“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0580A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d45ee36c67e83ea8fafb814275a5043286ef032e8558e506e0784f4e52e6f096

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