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Münz5EuroBek 2024-02-20

(XXXX)

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Euro (Gedenkmünze „Steinhummel“)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 85, S. 2)
Die Bildseite zeigt im Zentrum eine Steinhummel aus seitlicher Perspektive auf einer abstrahierten Blüte. Die Hummel ist durch das leuchtend rote Hinterleibsende und den ansonsten samtschwarzen Körper als weibliche Steinhummel zu identifizieren. Ein mit Pollen gefülltes Pollenhöschen am hinteren Bein gibt einen Hinweis auf ihre wichtige Bedeutung als Bestäuber. Die fellartige Struktur des Körpers wird durch eine fein aufgeraute Relief-Struktur der Münze verdeutlicht – im Gegensatz dazu besitzen Körperteile wie Auge und Beine keine Oberflächenstruktur. Im Hintergrund befinden sich stilisierte Andeutungen weiterer Pflanzenblüten. Die serifenlose Versal-Typografie für das Wort „STEINHUMMEL“ im Rundsatz flankiert das Motiv am linken oberen Rand.Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2024“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „J“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0550A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7d9a155eeb2c298a84ab23b614dc58f90c0af1e5b6092a225b84821c5c08d9e4

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