(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß des 150. Gründungstages des Deutschen Zollvereins eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen Hauptmünzamt München.
(2) Die Münze wird ab 22. Mai 1984 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt eine Postkutsche, die eine geöffnete Zollschranke durchfährt. Die Umschrift lautet:
"GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN ZOLLVEREINS 1934".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1984, das Münzzeichen "D" des Bayerischen Hauptmünzamtes und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 5 DEUTSCHE MARK".
(7) Die Jahreszahl ist - unterteilt in "19" und "84" - beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen befindet sich links unten neben der Wertziffer. Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
"ZOLLVEREIN-DEUTSCHLAND * EWG-EUROPA".
(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine liegende Raute eingeprägt.
(9) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht. Der Bundesminister der Finanzen
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.